Mitfahrzentrale Essen und Düsseldorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auto- Mitfahrten- Vermittlungsbedingungen

1. Zweck des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung einer Mitfahrgelegenheit. Hierzu wird dem
Mitfahrer die Fahreradresse bekannt gegeben.
2. Der Mitfahrer verpflichtet sich nach Zustandekommen der erfolgreichen Vermittlung -Bekanntgabe
der Fahreradresse- zur Zahlung einer Vermittlungsgebühr. Die Höhe der Vermittlungsgebühr richtet
sich nach Aufwand und Entfernung der vermittelten Auto- Partnerreise. Sie ist vor Fahrtantritt zu bezahlen.
Reklamation: Die Vermittlungsgebühr wird dem Mitfahrer für den Fall, dass die Auto- Partnerreise
aus Gründen nicht angetreten wird, die der Mitfahrer nicht zu vertreten hat, zurückgezahlt.
Voraussetzung: Der Mitfahrer informiert die Mitfahr- Zentrale innerhalb von 2 Tagen über das
Nichtzustandekommen der Fahrt. Das Geld muss innerhalb von 2 Monaten gegen Vorlage des Vermittlungstickets
abgeholt werden. Danach verfällt die Gebühr.
Stornierung: Vermittlungsgebühren für vom Mitfahrer bereits gebuchte Fahrten werden zu 50 Prozent
erstattet, wobei die Bearbeitungsgebühr mindestens 5,-- Euro beträgt, falls er die Fahrt spätestens 24 Stunden
vor Abfahrt, jedoch innerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Büros absagt.
Nach dieser Frist folgt keine Erstattung.
3. Nach erfolgreicher Vermittlung hat der Vermittler seine Hauptleistungspflicht erfüllt.
Die Vermittlung ist keine Garantie für die Durchführung der Partnerreise. Für Schäden aus dem
Nichtzustandekommen einer Partnerreise haftet der Vermittler daher nicht, es sei denn, der
Vermittler hat die Schäden zu vertreten. Dasselbe gilt für Schäden anlässlich der Durchführung
einer Partnerreise. Der Vermittler übernimmt auch keine Garantie für die rechtzeitige Ankunft der
Reisepartner am Zielort.
Die Durchführung der Reise sprechen die Reisepartner untereinander ab. Für diese Absprachen haftet
der Vermittler nicht. Der Vermittler ist nur für seinen Tätigkeitsbereich verantwortlich.
4. Ohne Übernahme einer Rechtspflicht empfiehlt der Vermittler dem Mitfahrer das
Rechtsverhältnis zum Fahrer wie untenstehend zu regeln.
5. Die Versicherungsbedingungen für die PKW- Pannen und Unfallversicherung werden auf Anfrage ausgehändigt.

Empfehlung für die Durchführung der Reise für das Vertragsverhältnis zwischen Fahrer und Mitfahrer

1. Die Reisepartner verpflichten sich, bei der Durchführung der Auto- Partnerreise auf die gegenseitigen
Interessen Rücksicht zu nehmen und das gemeinsame Ziel, die erfolgreiche Reisedurchführung, zu fördern.
2. Die Haftung der Reisepartner bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 705 ff, §§ 823 ff BGB).
3. Die Höhe der vom Mitfahrer an den Fahrer zu entrichtenden Betriebskostenbeteiligung ist auf der
Ticketvorderseite in der Spalte Kostenbeteiligung ausgedruckt. Darüber hinausgehende Forderungen
des Fahrers machen die Fahrt zum gewerblichen Personentransport und entbinden somit die
Haftpflichtversicherung im Schadensfall von der Ersatzleistung. Die errechneten Betriebskostenbeteiligungen
sind unter den Reisepartnern verbindlich und direkt an den Mitnehmer zu zahlen.
4. Bei Auslandsfahrten, z.B. über Zollgrenzen, haften die Partner gegenseitig für Schäden durch den,
der sie verschuldet. Führt der Mitfahrer keine gültigen Legitimationspapiere mit sich, ist der Fahrer
berechtigt, eine weitere Mitnahme ins Ausland zu verweigern.
5. Das Reiseziel ist wie auf dem Ticket genannt vereinbart. Reisewünsche der Mitfahrer werden auf die
Reisepläne der Mitnehmer abgestimmt. Die üblichen Rastpausen werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.
6. Eine Zubringung ans Reiseziel erfolgt mindestens bis ans nächste öffentliche Verkehrsmittel, nachts je
nach Umständen bis zum Taxistand oder Zielhaus, Absetzen auf freier Strecke ist unzulässig und macht
den Fahrer schadenersatzpflichtig.
7. Bei vorzeitiger Fahrtbeendung (z.B. Unfall oder Panne) gilt: Der Autofahrer trägt vorrangig
Verantwortung gegenüber den Mitfahrern, er hat Maßnahmen zur etwaigen Notstandbeseitigung
unverzüglich zu treffen, gegenseitige Hilfe ist selbstverständlich und nach § 323 c StGB ggf. geboten.
Fahrtkosten (Nr.3) reduzieren sich auf tatsächlich gefahrene Kilometer.
8. Privates Verabreden zwischen Fahrer und Mitfahrer für weitere Fahrten oder Rückfahrten ist
nicht zulässig.
9. Als Gepäck ist höchstens ein Normalkoffer von ca. 30x50x70 cm zugelassen, mehr Gepäck und
Tiere sind vorher anzumelden. Eine Zurückweisung bleibt vorbehalten gemäss der Entscheidung des
Autofahrers. Zusätzliche Kostenanteile kann der Mitnehmer fordern, entsprechend Platzbedarf; bei
unzutreffenden, unrichtigen oder irreführenden Angaben haftet der Mitfahrer für alle Kosten und
Folgen bei Nichtzustandekommen einer Partnerreise; im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend.

Citynetz Mitfahrzentrale Essen und Duesseldorf 0201 + 19444 oder 0211 + 19444

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